Hinweisgebersystem

  • Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden.
  • Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist nicht gestattet.
  • Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße haben Sie verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Hinweis zu übermitteln.
  • Ihre Meldung wird von uns vertraulich behandelt.




Welche Hinweise können Sie über das Hinweisgebersystem melden?

Zu Anliegen, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden können, gehören beispielweise Korruption, Steuerhinterziehung, Diebstahl, Betrug, Mobbing oder Diskriminierung.

Wie melden Sie Ihren Hinweis an uns?

Für die Meldung Ihrer Hinweise stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Online Meldesystem
    Sie können Ihren Hinweis jederzeit über unser Onlinesystem abgeben. Nach Eingang ihrer Meldung erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung. Rückmeldungen und weitere Informationen zu Ihrem Hinwies erhalten Sie nur, wenn Sie uns Ihre E-Mailadresse mitteilen.
  • Telefon
    Telefonisch erreichen Sie uns zu den üblichen Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle unter:
    +49 176 9999999
    Eingehende Gespräche werden als Sprachprotokoll aufgezeichnet.
  • Persönlich
    Möchten Sie Ihren Hinweis persönlich mitteilen?
    Dann bitten wir Sie um Vereinbarung eines Termins über unser Online-Meldesystem oder telefonisch unter +49 176 999999
Was passiert nachdem Sie Ihren Hinweis gemeldet haben?

Jeder Hinweis wird sorgfältig und unter Einhaltung der Vertraulichkeit und des Schutzes des Hinweisgebers geprüft. Sollten Anhaltspunkte für einen Regelverstoß vorliegen, so wird eine weiterführende Untersuchung erfolgen.

Sollte die Untersuchung ergeben, dass tatsächlich ein Regelverstoß stattgefunden hat, so werden wir geeignete Maßnahmen einleiten. Spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Meldung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, welche Folgemaßnahmen im Blick auf den von Ihnen gemeldeten Hinweis ergriffen werden oder ob das Verfahren eingestellt wird.

Die Meldungen werden digital dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Löschfristen gelöscht.


Hinweise

Tipps zur Abgabe eines guten Hinweises
Damit ein Hinweis schnell und passend bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass er möglichst konkret ist. Dabei ist es hilfreich, wenn er die folgenden Informationen enthält:

  • Welche Personen sind betroffen?
  • Was ist geschehen?
  • Wie oft hat sich der Vorfall wiederholt?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet?


Datenschutzerklärung

In welcher Beziehung stehen Sie zur Diakonie Marienberg?

(Datenschutzerklärung siehe oben)

Alternativ oder ergänzend können Sie uns auch Angaben zu Ihrem Hinweis als

  • Word-Dokument
  • PDF-Datei
  • oder Textdatei zusenden.

Bitte beachten Sie die maximale Dateigröße von 9 MB.

maximale Größe: 8 MB

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