Wohnungsnotfallhilfe

Die gesetzliche Grundlage der Hilfe ist in § 67 SGB XII zu finden. Um die Wohnungsnotfallhilfe in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag beim zuständigen Träger, dem Landkreis Erzgebirge, notwendig. Diesen stellen wir gemeinsam mit den Betroffenen.

Für wen sind wir da?

Unser Angebot richtet sich an Menschen,

  • die eine eigene Wohnung haben, diese jedoch wegen Energie- oder Mietschulden, einer Kündigung oder einer Räumungsklage gefährdet ist,
  • die keine eigene Wohnung haben und nur übergangsweise bei Bekannten, in ungesicherten Unterkünften, auf der Straße oder in Übergangswohnheimen ("Obdachlosenunterkünften") leben.

Unsere Beratungs- und Unterstützungsleistungen richten sich an alle betroffenen Menschen.

Unsere Angebote

Unsere Beratung unterstützt

  • bei der Sicherung der eigenen Wohnung bei vorliegender Kündigung oder Räumungsklage
  • bei der Regulierung von Miet- und Energieschulden
  • bei der Absicherung des eigenen Einkommens
  • beim Einrichten einer Postadresse
  • bei der Suche nach einer vorübergehenden Unterkunft oder einer neuen Wohnung
  • bei der Beantragung von Leistungen und bei Formalitäten
  • beim Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen
  • bei der Auflösung oder Milderung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse
  • bei der Inanspruchnahme von weiteren Hilfeangeboten

Das sind wir

Team des Ambulant Betreuten Wohnen

Wie Sie uns erreichen

Kontakt

Eva Böttcher
Teamleiterin

Ambulant Betreutes Wohnen
Goethering 5, 09496 Marienberg
Telefon (0 37 35) 609 200
Mobil 0172 15 63 806
Telefax (0 37 35) 609 20-19
E-Mail

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Diakonie Marienberg, soziale Dienste
Ehrenfried Lorenz
Goethering 5
04996 Marienberg
16
50.649371
13.167101

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